Arbeitssicherheit & Brandschutz
Berlin & Ost-Brandenburg.
Jetzt
Dokumentation
& Pflichtaufgaben
erledigen lassen
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen
  • Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen
  • Unterweisung durchführen lassen
  • Beratung erhalten
  • Notwendige Prüfungen planen lassen
Die Konsequenzen des Aufschiebens
  • Solange nichts passiert, wird Arbeitsschutz vertagt.
  • Andere Themen wirken wichtiger – und rechtfertigen das Aufschieben.
  • Im Ernstfall drohen Bußgelder, Haftungsfragen und Vertrauensverlust.
  • Komplexe Vorgaben und fehlende Zeit machen das Thema zusätzlich unbequem.
  • Langfristige Vorteile werden unterschätzt.
Unsere Lösung
Arbeitssicherheit
& Brandschutz
Eine überschaubare Pflicht
Wir übernehmen Ihre Arbeitsschutzpflichten vollständig – strukturiert, umsetzbar und ohne laufenden Mehraufwand.
Schritt 01
Erstbewertung
Wir prüfen den aktuellen Stand und klären, was fehlt.
Schritt 02
Planung
Sie erhalten einen Maßnahmenplan, der die gesetzlichen Anforderungen abdeckt.
Schritt 03
Saubere Dokumentation
Alle erforderlichen Unterlagen liegen vollständig und prüfbar vor.
Schritt 04
Kein fortlaufender Aufwand
kein fortlaufender Aufwand – alle Unterlagen sind vorhanden und aktuell.
Schritt 05
Laufende Unterstützung
Auch nach der Umsetzung haben Sie einen festen Ansprechpartner.
Preise
Die Einhaltung von Arbeits- und Brandschutzvorschriften ist gesetzliche Pflicht. Wir sorgen dafür, dass diese Aufgaben überschaubar und nachvollziehbar umgesetzt werden – ohne unnötige Komplexität für kleine Unternehmen in Berlin und Ost-Brandenburg.
1.600 €
Einmalige Erstellung der erforderlichen Unterlagen
Grundlagen schaffen
650 €
Formale Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Fachliche Einordnung bei Rückfragen und neuen Anforderungen. Klare Abstimmung bei weiterführenden Leistungen.
Standards halten
Rahmenbedingungen
Die Leistungen gelten für Unternehmen in Berlin und Ost-Brandenburg. Zusätzlicher Aufwand wird bei Bedarf klar abgestimmt und transparent vergütet.
Fachlich verantwortlich. Klar erreichbar.
Ich bin formal bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit und unterstütze kleine Unternehmen in Berlin und Ost-Brandenburg bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten im Arbeits- und Brandschutz. Mein Fokus liegt nicht auf abstrakten Konzepten, sondern auf einer klaren, nachvollziehbaren Umsetzung, die im betrieblichen Alltag funktioniert und im Zweifel auch prüfbar ist. Ich strukturiere Arbeitsschutz so, dass er rechtlich sauber aufgestellt ist, ohne unnötige Komplexität zu erzeugen. Dabei orientiere ich mich an den tatsächlichen Anforderungen Ihres Betriebs – insbesondere in Büro-, Verwaltungs- und vergleichbaren Arbeitsumgebungen. Ziel ist nicht „mehr Arbeitsschutz“, sondern genau das Maß, das erforderlich ist. Ich begleite Unternehmen pragmatisch, übernehme Verantwortung dort, wo sie extern sinnvoll ist, und sorge dafür, dass Aufgaben, Zuständigkeiten und Unterlagen eindeutig geregelt sind. Kurz: keine Beratung im luftleeren Raum, sondern belastbare Ergebnisse.
Schritt 1
Unverbindlicher Erstcheck
Wir prüfen Ihre Situation in Berlin & Ost-Brandenburg.
Schritt 2
Klare Einschätzung
Sie erhalten eine verständliche Bewertung der Lage.
Schritt 3
Entscheidung treffen
Sie entscheiden in Ruhe, wie es weitergeht.
Schritt 4
Umsetzung bei Bedarf
Nur bei Bedarf setzen wir Maßnahmen um.
Klären Sie Ihre Pflichten ganz einfach
Der Erstcheck hilft Ihnen, Ihre individuelle Situation zu verstehen und die nächsten Schritte zu planen. Ohne Verpflichtung, ohne Verkaufsdruck – einfach zur Klärung.
Häufige Fragen zu Arbeitsschutz & Brandschutz
Muss ich als kleines Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen?

Ja. Auch kleine Unternehmen sind verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die rechtliche Grundlage bildet das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2. Umfang und Ausgestaltung richten sich nach Unternehmensgröße und Tätigkeit.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Kosten hängen vom konkreten Bedarf und dem Umfang der Betreuung ab. Für kleine Unternehmen sind in der Regel klar strukturierte Modelle vorgesehen, die zwischen einmaligen Grundlagenleistungen und einer laufenden fachlichen Betreuung unterscheiden.
Welche Arbeitsschutzpflichten gelten für Büro- und Verwaltungsbetriebe?

Auch Büro- und Verwaltungsarbeitsplätze unterliegen den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Dazu zählen insbesondere die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, regelmäßige Unterweisungen sowie eine nachvollziehbare Dokumentation.
Was passiert bei einer Prüfung durch Behörden oder die Berufsgenossenschaft?

Bei Prüfungen wird kontrolliert, ob die gesetzlich geforderten Grundlagen vorhanden und aktuell sind. Dazu gehören unter anderem Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise sowie die formale Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASiG.
Übernehmen Sie auch die Erstellung der Arbeitsschutz-Dokumentation?

Ja. Die erforderlichen Grundlagen und Dokumente können vollständig erstellt und strukturiert aufbereitet werden. Grundlage hierfür sind die Anforderungen aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie den einschlägigen DGUV-Vorschriften. Zusätzlicher Aufwand wird bei Bedarf transparent abgestimmt.
Bieten Sie Arbeitsschutz für Unternehmen in Berlin und Ost-Brandenburg an?

Ja. Die Leistungen richten sich gezielt an kleine Unternehmen in Berlin und Ost-Brandenburg, insbesondere aus Büro-, Verwaltungs- und dienstleistungsnahen Bereichen.
Was bedeutet laufende Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die laufende Betreuung umfasst die formale Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie die fachliche Einordnung bei Rückfragen und neuen Anforderungen. Grundlage hierfür ist die DGUV Vorschrift 2. Maßnahmen werden nur dann umgesetzt, wenn sie erforderlich und abgestimmt sind.
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Berlin & Ostbrandenburg
Betreuung kleiner Unternehmen aus Büro, Verwaltung und Dienstleistung – regional, strukturiert und nachvollziehbar.